Dieser Vordruck ist vor allem für die Sicherung
der Vergleichsfingerabdrücke von berechtigten
Personen, die sich zum Zeitpunkt der
Tatortuntersuchung nicht vor Ort befinden,
anzuwenden. Die am Tatort gesicherten Fingerabdrücke
der berechtigten Personen können somit frühzeitig
ausgesondert werden, was folglich zu einer höheren
Aufklärungsquote und effektiveren Spurendatenbank
(AFIS) beiträgt.
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